Einreisebestimmungen für Hunde
Die Mitnahme von Hunden innerhalb der Europäischen Union:
Wer mit seinem Hund von Deutschland in sein Urlaubsland
innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:
Eine gültige Tollwutimpfung (Hinweise zur Güligkeit s.u.*, die TW-Impfung muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden) sowie
Kennzeichnung mit Mikrochip! (Für alle Heimtiere, die bereits vor dem 03.07.2011 mit einer Tätowierung versehen wurden, besteht keine Pflicht zur Nachkennzeichnung mit einem Mikrochip, sofern die Tätowierung zweifelsfrei lesbar ist! Da dieses jedoch ein gewisses Risiko bedeutet, wenn der Grenzbeamte die Tätowierung nicht lesen kann... und man außerdem nachweisen muß, dass die Tätowierung bereits vor dem 03.Juli 2011 angebracht wurde, empfehlen wir grundsätzlich nur die Kennzeichnung mit Mikrochip!).
Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und
Beschreibung des Tieres eingetragen. Neue EU-Heimtierausweise seit dem 29.12.2014, die alten Ausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit. Bei Tollwutimpfung ab 29.12.2014 ist zu beachten, dass der Aufkleber zur Tollwutimpfung (Abschnitt V) durch Laminierung vom Tierarzt zu versiegeln ist.
*Ihr Hund war Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht. Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer (es gibt auch Tollwurimpfungen für 3 Jahre). Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte.
Die TW-Impfung darf nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung mit Mikrochip liegen.
Ihre Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.
Es dürfen maximal 5 Hunde pro Person mitgeführt werden.
Hunde die jünger sind als 15 Wochen dürfen nicht einreisen: Welpen dürfen seit Anfang 2015 nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter von 12 Wochen und der Ausbildung des Impfschutzes von 21 Tagen bedeutet dieses, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen.
Darüber hinaus gibt es folgende spezielle
Länderregelungen:
Belgien:
Allgemeine Leinenpflicht sowie Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde.
Dänemark:
Seit dem 01.07.2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:
Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharkaa, Tornjak, Sarplaninac, ebenso deren Mischlinge. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln ab 01.07.2010 verboten waren.
Durchfahrt durch Dänemark:
Das Verbot betrifft nicht Hunde, die nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden. Der Transport von Hunden ist somit nach wie vor erlaubt, wenn der Hund nicht das Fahrzeug verlässt und der Transport ohne weiteren Aufenthalt in Dänemark durchgeführt wird. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeuges, wenn es für den Hund notwendig ist (frische Luft, Gassi gehen), sind erlaubt.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Mehr Sicherheit für Hundebesitzer in Dänemark. Am 1. Juli 2014 wurde das dänische Hundegesetz geändert.
Streunende Hunde sind besser geschützt und bei Fällen von Bissverletzungen können Hundebesitzer die Einschätzung eines Sachverständigen einfordern.
Das neue Hundegesetz beinhaltet Änderungen zum sogenannten Bissverletzungsparagraphen („skambid“). In Zukunft können Hundebesitzer hierzu die Einschätzung eines Hundesachverständigen einfordern. Dieses neue Gesetz soll sowohl dänischen Hundebesitzern als auch ausländischen Touristen mit Hund mehr Sicherheit geben. Eine weitere Änderung sieht vor, dass es Grundbesitzern nicht länger erlaubt ist, auf einen Hund zu schießen, die auf ihrem Eigentum umherstreunen. Hundebesitzer riskieren dagegen ein Bußgeld von bis zu €270, wenn ihr Hund zum wiederholten Mal auf einem fremden Grundstück umherstreunt. Das existierende Verbot gegen 13 Hunderassen bleibt ohne Änderung in Kraft.
Weitere Informationen: Das Pressetelefon des Ministerium: +45 20 91 59 01 (Quelle: Ministerium für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei http://en.fvm.dk/focus-on/the-danish-dog-law/mehr-sicherheit-fuer-hundebesitzer-in-daenemark/
Neue Gesetzesänderung seit dem 15.11.2017 in Kraft:
Hunde aus dem Ausland, die z.B. von Touristen ohne Kenntnisse der dänischen Gesetzgebung nach Dänemark gebracht wurden, können nun von der Polizei des Landes verwiesen werden können. Damit wäre eine mögliche Einschläferung verhindert. Diese Änderung des Gesetzes gab es, da „ausländische Hundebesitzer, i.d.R. Touristen, die keine Kenntnis der Regeln über ungesetzliche Hunde haben, aus gutem Glauben mit ihren Hunden nach Dänemark reisen. „In einem solchen Fall ist es nicht sehr gastfreundlich, ihnen die Hunde wegzunehmen“."Das ist aber nur der Fall wenn man keine Kenntnisse von der Hundegesetzgebung hat und die 13 verbotene Hunderassen dürfen noch nicht eingeführt werden!"
Gesetztext unter folgendem Link, derzeit leider nur auf Dänisch verfügbar: https:// www.retsinformation.dk/ Forms/R0710.aspx?id=194567
Quelle: KÖNIGLICH DÄNISCHE BOTSCHAFT.
RAUCHSTRAßE 1 / D-10787 BERLIN,
PHONE +49 (30) 5050 2000 / TYSKLAND.UM.DK,
ABTEILUNG FÜR POLITIK UND WIRTSCHAFT
Finnland:
Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen Bandwurmbehandlung (Echinococcus), längstens 30 Tage vor Einreise (ist durch Tierarzt im Heimtierausweis zu bestätigen).
Frankreich:
Die Einreise mit bestimmten Hunderassen, fälschlicherweise oft als „Kampfhunde" bezeichnet, ist in Frankreich verboten bzw. nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Detaillierte Informationen zu den verbotenen Hunderassen und Auflagen finden Sie auf der Website der Französischen Botschaft.
Großbritannien inkl. Nordirland:
Bandwurmprophylaxe muß 1-5 Tage (mind. 24 Std. und längstens 120 Std.) vor Einreise erfolgen. Rassebeschränkungen: Kampfhunde und deren Kreuzungen sind nicht erlaubt . Wichtig: der Hundetyp ist ausschlaggebend, nicht der Rassename. Folgende Typen sind verboten: Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Pitbull und Tosa. Weiteres: bei Hunden, die direkt aus Finnland, Irland oder Malta eingeführt werden, ist keine Entwurmung erforderlich.
Die bisherige Blutuntersuchung und Vorbereitungszeit
von ca. einem halben Jahr entfällt damit (seit dem 01.01.12).
Irland:
Bandwurmprophylaxe muß 1-5 Tage vor Einreise erfolgen. Rassebeschränkungen: Kampfhunde und deren Kreuzungen sind nicht erlaubt . Wichtig: der Hundetyp ist ausschlaggebend, nicht der Rassename. Folgende Typen sind verboten: Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Pitbull und Tosa. Weiteres: bei Hunden, die direkt aus Großbritannien bzw. Nordirland eingeführt werden, ist keine Entwurmung erforderlich.
Die bisherige Blutuntersuchung und Vorbereitungszeit
von ca. einem halben Jahr entfällt damit (seit dem 01.01.12).
Italien:
Ein Maulkorb und
eine Leine sind mitzuführen.
Kroatien:
Folgende Hunderassen ohne FCI Stammbaum und deren Kreuzungen dürfen nicht einreisen oder Kroatien durchfahren: "Typ Bullterrier" wie Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier sowie Miniature Bull Terrier dürfen nur MIT FCI-Papieren einreisen. Diesen Rassen ist die Einreise nach Kroatien OHNE FCI-Papiere nicht gestattet! Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Alle anderen Rassen + Mixe sind erlaubt!
Ein gesondertes Gesundheitszertikikat wird NICHT benötigt.
Niederlande:
Bisher war die Einreise mit Pitbullterriern und deren Kreuzungen in den Niederlanden verboten.
Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 ist am 1. Januar 2009 eingezogen worden und damit nicht mehr rechtsgültig.
Alle Hunde dürfen in die Niederlande einreisen.
Österreich:
Ein Maulkorb und
eine Leine sind mitzuführen.
Das bedeutet aber nicht, die grundsätzliche Pflicht für alle Hunde Maulkorb + Leine zu tragen. Vielmehr muss man sich über die jeweiligen Bestimmungen über Maulkorb- und Leinenpflicht bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde/Gemeindeamt erkundigen (vor Reiseantritt), ggf. auch Hundeführerscheinpflicht (z.B. für sog. „Kampfhunde“ in Wien bei Aufenthalt über 1 Monat).
Portugal:
Ein Maulkorb und
eine Leine sind mitzuführen. In Bussen des öffentlichen Nahverkehrs dürfen Hunde nicht mitgeführt
werden, in der staatl. Eisenbahn sind Hunde jedoch erlaubt.
Schweden:
Folgende Einfuhranforderungen wurden aufgehoben: Antikörpertest für Tollwutimpfung, Entwurmung (nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin empfohlen), Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe (nicht mehr zwingend, aber weiterhin empfohlen) sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure.
(Schweiz:
u.a. sind Rasselisten nach Kanton zu beachten!)
Tschechien:
EU-Bestiimungen. Leinen und Maulkorkpflicht werden von Gemeinden bzw. Städten in Ortsverordnungen geregelt.
Ungarn:
Auf Grund des Gesetzes Nr. XXVIII. §24/A gibt es in Ungarn keine „gefährlichen Hunderassen”; bei der Beurteilung der Gefährlichkeit ist das individuelle Verhalten des Tieres Standard und wichtig, nicht die Rasse. Grundsätzlich können alle Hunderassen nach Ungarn eingeführt werden.Hunde müssen auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maulkorbpflicht. Bitte beachten Sie, dass das Baden von Hunden im Balaton und im Velence-See behördlich verboten ist. Hunde dürfen in Freibäder nur dann mitgenommen werden, wenn dies dort ausdrücklich gestattet ist.
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Hier finden Sie die Regelungen bezüglich der Mitnahme von Hunden im Reiseverkehr außerhalb der Europäischen Union ==>KLICK
(Quelle: deutscher Tierschutzbund)
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Bei Fragen helfen wir Ihne auch gerne weiter mail an hur@Hund-und-reisen.de .
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Kurzfristige Änderungen
sowie Einreisebestimmungen weiterer Länder erfahren Sie über die jeweiligen
Botschaften/Konsulate oder über den Dt.Tierschutzbund, www.tierschutzbund.de ,
53115 Bonn.
Zudem hat der Tierschutzbund ein Urlaubsberatungstelefon eingerichtet:
Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr und
Freitag zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr unter Tel. 0228-60496-27.
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